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Ab Mitte Mai 2019 im Mutterschaftsurlaub

Ich bin ab dem 13.Mai bis am 8.Oktober 2019 im Mutterschaftsurlaub.

Ab dem 08.10.19 bin ich wieder für Sie da. Falls  Sie in dieser Zeit eine medizinische Massage oder eine naturheilkundliche Therapie benötigen, dürfen Sie sich gerne bei meiner Vertretung melden.

Vertretung für medizinische Massagen: 

Praxis Handwerk in Buchs

www.handwerk-aarau.ch

062 824 33 82 / info@handwerk-aarau.ch

 

Vertretung für  naturheilkundliche Therapien:

Gesundheitspraxis Alexandra Kohler  in Aarau (befindet sich in der gleichen Praxis wie Sana Novus)

www.gesundheitspraxis-kohler.ch

+41 76 604 05 75 / gesundheitspraxis-kohler@gmx.ch 

 

HypnoBirthing- Kurse finden ab mitte November 19 wieder statt.

 

Falls Sie fragen bezüglich einem HypnoBirthing Kurs haben, dürfen Sie mich gerne jederzeit kontaktieren (am besten schreiben Sie mir eine E-Mail). Ich werde mich dann bei Ihnen melden, sobald es mir möglich ist.

 

Ich freue mich, Sie ab dem 08.10.2019 wieder in meiner Praxis begrüssen zu dürfen!

 

Herzlichst,

Elvira Wettstein

Gesundheitspraxis Sana Novus

Schwangerschaftsödem und Lymphdrainage

Es gibt mehrere Ursachen für die Neigung zu Wassereinlagerungen in der Schwangerschaft.

An erster Stelle stehen hormonelle Gründe. Durch die Erhöhung des Progesterons kommt es zu  Bindegewebsauflockerungen, welche die Wassereinlagerungen im Gewebe begünstigen. Auch das Blutvolumen in den Blutgefässen nimmt durch die hormonelle Umstellung um ca. 50% zu. Durch die Bindegewebsauflockerung gibt es einen Spannungsverlust der Venenwände. Dadurch entsteht eine Verlangsamung des venösen Rückstroms des Blutes bei gleichzeitig erhöhtem Blutvolumen. Dies führt dazu, dass es zu vermehrter Wassereinlagerung im Gewebe kommt (Blut bleibt vermehrt in den Venen und „versackt“. Dies kann zu „Krampfadern“ führen und auch zu Ödemen).

Zusätzlich arbeiten die Lymphgefässe durch die hormonelle Umstellung während der Schwangerschaft auch langsamer und die Lymphflüssigkeit kann nicht so schnell wie normal abtransportiert werden.

Im letzten Trimester kommt noch die vergrösserte Gebärmutter dazu, welche den venösen Rückfluss im Becken zusätzlich belastet. Das heisst, der Abfluss der Beinvenen wird dadurch beeinträchtigt und es kommt zu vermehrten Wassereinlagerungen in den Beinen.

Die vergrösserte Gebärmutter ist im letzten Trimester einer Schwangerschaft oft der Hauptgrund für die Wasseransammlungen in den Beinen.

Als eine weitere venöse Beeinträchtigung tritt bei ca. einem Drittel der Schwangeren in Rückenlage eine mehr oder weniger leichte Kompression der unteren Hohlvene (V. cava inferior) auf. Deshalb wird oft die linke Seitenlage empfohlen.

Weitere Auswirkungen von Wasseransammlungen in der Schwangerschaft sind Beschwerden wie:

  • Spannungsschmerzen in den Beinen
  • Eingeschränkte Beweglichkeit der kleinen Gelenke, v.a. Finger und Zehen
  • Gefühlsstörungen an Engpassstellen wie z.B. Handgelenk (Karpaltunnelsymptom)
  • Schnelle muskuläre Ermüdung

Dies alles muss man aber als normalen physiologischen Zustand in der Schwangerschaft auffassen.

Was man dagegen tun kann:

  • Entlastung der venösen Gefässe durch Hochlagerung der Beine (wenn möglich auch nachts), vermeiden von langem Stehen und Sitzen.
  • Wasseranwendungen (Wassertreten, Wechselgüsse)
  • Kompressionsstrümpfe tragen (keine Kniestrümpfe sondern Strumpfhosen)
  • Viel Bewegung
  • Schwimmen
  • Manuelle Lymphdrainage, spätestens im späten 2. Trimester und natürlich im 3. Trimester

Achtung: Es kann während der Schwangerschaft auch zu schwerwiegenden Störungen kommen, wie sie z.B. der Symptomenkomplex der Schwangerschaftstoxikose darstellt (Gestose, im Volksmund oft als Schwangerschaftsvergiftung zusammengefasst).

Diese hat vielfältige Ursachen. Besteht z.B. eine Vorerkrankung in Form einer Nierenschädigung oder einem sehr hohen Blutdruck, besteht die Gefahr, dass sich eine solche Erkrankung in der Schwangerschaft entwickelt, die nicht zuletzt durch Ödeme deutlich wird.

Vor eine Lymphdrainage bei Sana Novus muss daher immer vorher geklärt sein, ob dem betreuenden Arzt die Schwellung bekannt ist (um die Gefahr einer Gestose bzw. einer Schwangerschaftsvergiftung auszuschliessen).